Häufig gestellte Frage
In welchem Einzugsgebiet sind wir tätig?
Wir sind in Nürnberg (+50 km Umkreis) tätig.
Welche Arten von Objekten werden von uns entrümpelt?
Wir führen die private Haushalts- & Wohnungsauflösung von Immobilien aller Art durch, dazu die Entrümpelung von Keller, Dachboden, Garten, Garage oder vor dem Umzug. Im gewerblichen Bereich übernehmen wir die Betriebsauflösung, z.B. infolge von Insolvenz und die Räumung von Gewerbeobjekten, wie Büros, Praxen, Lager oder Industriehallen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Entrümpelung und Haushaltsauflösung?
Wir sprechen von einer Entrümpelung, wenn es sich um eher unbrauchbare Gegenstände zur Entsorgung handelt.
Eine Haushaltsauflösung definiert sich eher über wertvolle und brauchbare Gegenstände.
Es gibt auch die Mischung von Entrümpelung und Haushaltsauflösung. Das kommt bei Wohnungen und Häusern vor, deren Bewohner anderweitig unterkommen oder verstorben sind. Der generelle Ablauf beider Dienstleistung ist aber gleich.
Was kostet eine Entrümpelung bzw. Haushaltsauflösung?
Die Kosten sind unterschiedlich, je nach qm-Größe der zu entrümpelnden Immobilie, den vorhandenen Gegenständen und der Zugänglichkeit zum Objekt.
Aufgrund unserer kostenlosen und unverbindlichen Vorab-Besichtigung des zu entrümpelnden Objekts – sei es Haus, Wohnung, Keller, Dachboden oder Grundstück – erstellen wir Ihnen ein faires und transparentes Angebot!
Ist eine Vorab-Besichtigung vor Ort wirklich kostenfrei & unverbindlich?
Ja, die Erstbesichtigung ist definitiv kostenlos & unverbindlich!
Es ist auch für uns wichtig, jedes Objekt im Voraus zu sehen, um den jeweiligen Arbeitsaufwand einschätzen zu können.
Welche Vorbereitungen sollte ich für die Entrümpelung treffen?
Schauen Sie bitte nach, ob sich unter den zu entsorgenden Dingen, Wertvolles – auch persönlicher Natur – befindet, auf das Sie nicht verzichten wollen, wie z.B. Fotoalben, Akten oder Familienandenken.
Warum sollte ich eine Immobilie vor dem Verkauf entrümpeln?
Wer ein Haus oder Wohnung erbt, steht meistens nicht vor einer leeren Immobilie. Oft sind noch viele Möbel der verstorbenen Besitzer vorhanden.
Der Erinnerungswert mag hoch sein, doch alte Möbel und Haushaltsgegenstände wirken auf den interessierten Käufer in der Regel sehr unattraktiv. Denn die neuen Besitzer wollen sich neu einrichten und das Objekt nach eigenen Wünschen gestalten.
Damit potentielle Kaufinteressenten nicht durch den Anblick einer verwohnten Immobilie abgeschreckt werden, ist es sinnvoll, die Immobilie vor dem ersten Besichtigungstermin zu entrümpeln.
Gegebenenfalls kann auch frische Farbe an den Wänden den Verkaufspreis deutlich steigern!
Ist meine Anwesenheit bei der Entrümpelung notwendig?
Wir wissen, dass auch Schicksalsschläge zu Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen führen können. Die emotionale Belastung wäre für Sie viel zu groß. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, an diesem Tag sich etwas anderes vorzunehmen. Gerne sind wir während der Entrümpelung für Sie erreichbar und kontaktieren Sie, sobald wir mit unserer Arbeit fertig sind.
Woran erkennt man eine seriöse Entrümpelungsfirma?
Ein seriöses Unternehmen wird mit Ihnen immer einen kostenfreien und unverbindlichen Besichtigungstermin vereinbaren, um Ihnen ein realistisches und faires Angebot machen zu können – ohne versteckte Kosten!
Wir bieten nur Leistungen von kompetentem und geschulten Fachpersonal an.
Einige wenige Unternehmen bieten Preise unter den gängigen Kalkulationsgrundlagen an und sparen dabei oft an der Entsorgung und dem Personal.
In solchen Fällen kommt es leider immer wieder vor, dass sich Sperrmüll in Wäldern und auf verlassenen Parkplätzen findet, wofür dann der Auftraggeber aufkommen muss. Deshalb raten wir immer einen Fachbetrieb für eine Entrümpelung zu beauftragen.
Bieten Sie eine Wertanrechnung an?
Wenn Sie (wertvolle) Gegenstände in Ihrem Haushalt haben, bei denen eine Wertanrechnung sinnvoll ist, sprechen Sie uns gerne an!
Dabei kann es sich um Antiquitäten, Schmuck oder Sammlerobjekte handeln. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten für den Verkauf auf.
Was passiert bei Schäden während der Entrümpelung?
Wir gehen äußerst präzise und professionell vor. Kommt es dennoch mal zu einem Schaden, sind unsere Mitarbeiter vollumfänglich haftpflichtversichert.
Kann ich eine fachgerechte Entrümpelung steuerlich absetzen?
Private Räumlichkeiten, wie Wohnung, Dachboden oder Keller können in der Einkommenssteuererklärung, im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Handelt es sich um die Räumung eines Nachlasses, so können die Kosten über die Erbschaftssteuererklärung vom Finanzamt anteilig berechnet werden.
Firmen und Betriebe haben die Möglichkeit, über ihre jährliche Umsatzsteuererklärung, eine professionelle Entrümpelung, wie von Lagerhallen oder Büroräumen steuerlich abzusetzen.
In jedem Fall sollte die Rechnung für die Entrümpelung vorliegen.
Ein Steuerberater ist für dieses Anliegen der richtige Ansprechpartner.