Stand: Februar 2026
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Stefan Weber Entrümpelung
Schießplatzstraße 42
90469 Nürnberg
Telefon: 01515 7766332
E-Mail: info@weber-entruempelung.de
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Dienstvertrag
(1) Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag).
(2) Ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
(3) Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht das Erreichen eines bestimmten optischen, baulichen oder wirtschaftlichen Zustands.
§3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Entrümpelungs-, Räumungs- und damit verbundene Dienstleistungen entsprechend der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
§4 Einsatz von Subunternehmern und Dritten
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer oder sonstige geeignete Drittanbieter einzusetzen.
(2) Einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht.
(3) Der Auftragnehmer bleibt auch bei Einsatz von Subunternehmern alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
§5 Sonderarbeiten und Zusatzleistungen
(1) Sonderarbeiten, insbesondere:
- Entfernung von Bodenbelägen
- Entfernung von Tapeten
- Entfernung von Decken- oder Wandpaneelen
- vergleichbare, über die normale Entrümpelung hinausgehende Arbeiten
werden ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung durchgeführt.
(2) Ohne entsprechende Beauftragung besteht kein Anspruch auf Durchführung solcher Arbeiten.
§6 Zustand nach Ausführung der Arbeiten / Beschaffenheit
(1) Dem Auftraggeber ist bekannt und wird ausdrücklich akzeptiert, dass es im Rahmen der Arbeiten – insbesondere bei Sonderarbeiten – zu Kleberesten, Unebenheiten, Beschädigungen an Untergründen oder optischen Beeinträchtigungen kommen kann.
(2) Diese Erscheinungen sind branchenüblich, technisch häufig unvermeidbar und stellen keine vertragswidrige Abweichung dar, sofern sie im Rahmen der vereinbarten Leistung entstehen.
(3) Eine Haftung für den ursprünglichen Zustand unter entfernten Bodenbelägen, Tapeten, Verkleidungen oder Einbauten wird nicht übernommen.
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten sämtliche persönlichen, wertvollen oder für ihn wichtigen Gegenstände aus dem Objekt zu entfernen oder eindeutig zu sichern.
Hierzu zählen insbesondere Bargeld, Schmuck, Urkunden, persönliche Dokumente, Datenträger sowie Gegenstände von ideellem oder wirtschaftlichem Wert.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu räumenden Objekte frei, sicher und uneingeschränkt zugänglich sind.
(3) Strom, Wasser, Beleuchtung sowie erforderliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) sind vom Auftraggeber rechtzeitig bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromanschlüsse vor Beginn der Arbeiten fachgerecht trennen, sichern oder stilllegen zu lassen.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Arbeiten an Versorgungsleitungen. Erforderliche Facharbeiten sind vom Auftraggeber eigenverantwortlich zu beauftragen.
(6) Nach Beginn der Entrümpelungsarbeiten besteht kein Anspruch auf Wiederbeschaffung oder Herausgabe entsorgter Gegenstände.
(7) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die zu räumenden Gegenstände auf Wertgegenstände oder persönliche Unterlagen zu durchsuchen.
§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise sind Endpreise, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
(3) Der Auftragnehmer bietet Barzahlung, Kartenzahlung sowie Zahlung per Rechnung an.
Bei kleineren oder kurzfristig abgeschlossenen Aufträgen kann die Zahlung unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten per Bar- oder Kartenzahlung verlangt werden.
In diesem Fall erhält der Auftraggeber unmittelbar vor Ort einen entsprechenden Zahlungsbeleg.
Die Zahlung per Rechnung mit Zahlungsziel wird insbesondere bei umfangreicheren Aufträgen angeboten.
(4) Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(5) Eine Vorauszahlung wird grundsätzlich nicht verlangt.
Bei Aufträgen ab 3.000 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(6) Erfolgt eine fällige Zahlung nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder einzustellen, soweit die Arbeitseinstellung auf der nicht erfolgten Zahlung beruht, ohne dass hieraus Ansprüche gegen ihn entstehen.
§9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für bereits vorhandene Schäden, verborgene Mängel oder altersbedingte Abnutzung ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Für Bargeld, Schmuck, Urkunden, Datenträger, Schlüssel oder sonstige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich benannt und gesondert übergeben wurden.
§10 Abnahme
(1) Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Begehung des Objekts mit dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigtem.
(2) Offensichtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der Begehung mitzuteilen.
(3) Sofern berechtigte Beanstandungen vorliegen, ist der Auftragnehmer zur angemessenen Nachbesserung berechtigt.
(4) Werden bei der Begehung keine Beanstandungen erhoben oder die Schlüssel übergeben, gilt die Leistung als abgenommen.
(5) Die Geltendmachung von verdeckten Mängeln, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, bleibt unberührt.
(6) Die Abnahme dient ausschließlich der Feststellung, ob die vereinbarten Tätigkeiten durchgeführt wurden.
§11 Entsorgung und Eigentumsübergang
(1) Sämtliche Gegenstände, die nicht ausdrücklich vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten von der Entsorgung ausgenommen wurden, gelten als zur Entsorgung freigegeben.
(2) Mit Abtransport der Gegenstände gehen diese in das Eigentum des Auftragnehmers über. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen über die übernommenen Gegenstände zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen, zu verwerten, zu spenden oder weiterzuveräußern.
(4) Der Auftraggeber versichert mit Vertragsschluss, dass er Eigentümer der zur Entrümpelung überlassenen Gegenstände ist oder über die erforderliche Befugnis zur Veräußerung oder Entsorgung dieser Gegenstände verfügt.
Der Auftragnehmer handelt insoweit im Auftrag des Auftraggebers.
Für Ansprüche Dritter aufgrund unzutreffender oder fehlender Angaben zu den Eigentumsverhältnissen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(5) Gefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, insbesondere Farben, Lacke, Lösungsmittel, Öle, Kraftstoffe oder vergleichbare Stoffe, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und gehen nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Stefan Weber
Schießplatzstraße 42
90469 Nürnberg
Telefon: 01515 7766332
E-Mail: info@weber-entruempelung.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefonanruf oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wertersatz bei vorzeitigem Beginn der Dienstleistung
Haben Sie verlangt, dass wir die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und
- Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
- Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Stefan Weber
Schießplatzstraße 42
90469 Nürnberg
E-Mail: info@weber-entruempelung.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am / abgeschlossen am: ______________________
Name des Verbrauchers: ______________________
Anschrift des Verbrauchers: ______________________
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: ______________________
§13 Kündigung / Rücktritt durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Beginn der Arbeiten jederzeit kündigen.
(2) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Beginn der Arbeiten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung nachweislich angefallenen Aufwendungen sowie nachweislich entstandene, nicht mehr vermeidbare Kosten in Rechnung zu stellen. Eine pauschale Vergütung wird nicht erhoben.
(3) Zu den nachweislich entstandenen Kosten können insbesondere gehören:
- Kosten für bereits bestellte oder bereitgestellte Container,
- Aufwendungen für eingeplante und nicht mehr anderweitig einsetzbare Arbeitskräfte,
- Vorbereitungs-, Besichtigungs- und Dispositionsaufwand,
- Storno- oder Ausfallkosten von Entsorgungs-, Transport- oder Subunternehmen.
(4) Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.